Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des TSV München 1860 wegen der Marken "1860 München" und "TSV 1860"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (92 mal gelesen)
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag der TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA wegen der Verletzung von Rechten an den geschützten Wortmarken "1860 München" und "TSV 1860".

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an den Wortmarken "1860 München" und "TSV 1860". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen über die Internethandelsplattform eBay Produkte zum Kauf angeboten zu und mit den Worten „1860 München“ und „TSV 1860“ beworben zu haben, ohne dass es sich dabei um Lizenzprodukte des Vereins gehandelt habe. Nur offizielle Lizenzware dürfe jedoch mit den markenrechtlich geschützten Bezeichnungen beworben werden.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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