Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Achnitz & Partner im Auftrag von Martin Sturm wegen Verstößen gegen Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (142 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Achnitz & Partner im Auftrag von Martin Sturm wegen Verstößen gegen Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte
Die Rechtsanwälte Achnitz & Partner aus Hamburg vertreten die Interessen von Martin Sturm. Dieser ist Geschäftsführer der Gladiator Fitness & Lifestyle GmbH, die zahlreiche Bekleidungsstücke und Sportartikel im Bereich des Fitness- und Kampfsports produziert und verkauft. Martin Sturm ist Inhaber der geschützten Marke "Gladiator". Die Rechtsanwälte Achnitz & Partner verschickten nun ein Schreiben, mit dem die Markenrechte von Martin Sturm durchgesetzt werden sollen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, durch Angebote die Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte des Abmahners verletzt zu haben.
Aufgrund dieser Verletzungen wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die Verpflichtungen zur Auskunftserteilung. Ebenfalls werden ein Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 50.000,00€, gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Rechtsanwälte Achnitz & Partner aus Hamburg vertreten die Interessen von Martin Sturm. Dieser ist Geschäftsführer der Gladiator Fitness & Lifestyle GmbH, die zahlreiche Bekleidungsstücke und Sportartikel im Bereich des Fitness- und Kampfsports produziert und verkauft. Martin Sturm ist Inhaber der geschützten Marke "Gladiator". Die Rechtsanwälte Achnitz & Partner verschickten nun ein Schreiben, mit dem die Markenrechte von Martin Sturm durchgesetzt werden sollen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, durch Angebote die Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte des Abmahners verletzt zu haben.
Aufgrund dieser Verletzungen wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die Verpflichtungen zur Auskunftserteilung. Ebenfalls werden ein Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 50.000,00€, gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.