Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films "Ready Player One" für Warner Bros. ab

07.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (29 mal gelesen)
Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnungen, wegen Filesharing des Films "Ready Player One"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. indem das Filesharing des Films "Ready Player One" abgemahnt wird.

"Ready Player One" ist ein Science-Fiction-Thriller von Steven Spielberg aus dem Jahre 2018.

Der Film "Ready Player One" kam am 29. März 2018 in die US-amerikanischen Kinos und am 5. April 2018 in die deutschen Kinos. Der Film basiert auf dem Science-Fiction-Roman "Ready Player One" von Ernest Cline und ist in der Gamer-Welt der nahen Zukunft angesiedelt.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film auf Online-Tauschbörsen geteilt zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls wird ein Lizenzschaden geltend gemacht (hier 700 Euro) und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (hier 215 Euro) gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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