Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (78 mal gelesen)
Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem Wettbewerbsrechtsverletzungen einer Person auf eBay abgemahnt werden.

Der von der Abmahnung Betroffene soll innerhalb seiner Angebote auf eBay gegen folgende Regeln verstoßen haben:

  • fehlende Angabe des primär veranwortlichen Lebensmittelunternehmer gemäß Art. 8 Abs. 1 LMIV bei Verkauf von unverpackten Lebensmitteln
  • unzuverlässige Verwendung gesundheitsbezogener Aussagen
Beide Rechtsverletzungen würden Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen.

Aufgrund dieses Verstoßes wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Desweiteren wird die Erstattung der angefallenen Kosten für die Abmahnung verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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