Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Chrono Exklusiv GmbH wegen unzureichender Garantie-Angaben

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (160 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Chrono Exklusiv GmbH wegen unzureichender Garantie-Angaben

Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen des Inhabers der Chrono Exklusiv GmbH, durch welche dieser einen Online-Handel betreibt. RA Sandhage verschickte für die GmbH kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Chrono Exklusiv GmbH im Wettbewerb steht.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe in einem Verkaufsangebot in der Artikelbeschreibung einen Hinweis auf eine "Garantie" aufgenommen, ohne hierbei genauere Informationen vorzuhalten.

RA Sandhage fordert daher im Namen der Chrono Exklusiv GmbH von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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