Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (86 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen.

Der von der Abmahnung betroffene Händler soll Ventilkappen, Türschlossabdeckungen und Felgendeckeln, die mit den Marken der Volkswagen AG gekennzeichnet seien vertrieben haben. Jedoch würde es sich bei diesen Produkten der Abmahnung zufolge nicht um Originalware handeln würde.

Wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht fordert die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG:

  • Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Auskunftserteilung
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Gegenstandswert: 250.000,00€)
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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