Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei JusLegal im Auftrag der S2 Software GmbH & Co. KG wegen Fehlens eines OS-Links

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (118 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei JusLegal im Auftrag der S2 Software GmbH & Co. KG wegen Fehlens eines OS-Links

Die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten vertritt die Interessen der S2 Software GmbH & Co. KG. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Händler, welcher online auftritt, um Software zu vertreiben und daher mit der S2 Software GmbH & Co. KG im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der JUSLEGAL Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung Betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben.

Gerügt wird, dass in einem Online-Angebot auf der Verkaufsplattform "eBay.de", welches sich an Verbraucher richtet, ein Hinweis auf die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nicht erfolgt ist. Dies soll nach der ODR-Verordnung durch Verlinkung der Plattform, also das Setzen eines klickbaren OS-Links erfolgen. Zudem soll der Abgemahnte bei seinem Angebot nicht angegeben haben, ob die Preise mit oder ohne Umsatzsteuer zu vestehen sind. Das Unterlassen der Verlinkung und die verwirrende Preisgestaltung stellt nach Ansicht der JUSLEGAL Rechtsanwälte eine Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft fordert im Namen der S2 Software GmbH & Co. KG von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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