Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Urheberrechtsverstößen

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (175 mal gelesen)
Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Urheberrechtsverstößen

Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer verschickten kürzlich eine Abmahnung für die AdSimple GmbH. Diese bietet im Internet einen sog. "Generator" für Datenschutzerklärungen an, der seit Inkrafttreten der DSGVO nach Eingabe von persönlichen Daten eine "individuelle" Datenschutzerklärung automatisch erzeugt. Laut der Abmahnung seien die vom Generator verwendeten Textbausteine von dem Geschäftsführer der AdSimple GmbH, Herrn Andreas Ostheimer, persönlich erstellt worden und somit urheberrechtlich geschützt. Eine kostenfreie Verwendung der  durch den Generator erzeugten Datenschutzerklärung sei nur unter der Bedingung möglich, dass die Quellenangabe am Ende der Datenschutzerklärung erhalten bliebe.

Diese lautet: "Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von adsimple.de in Kooperation mit Link-Kooperationspartnern"

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, über den Generator der AdSimple GmbH eine Datenschutzerklärung erstellt und auf der eigenen Website verwendet, jedoch vorher die Quellenangabe entfernt zu haben. Somit sei sein eingeräumtes Nutzungsrecht erloschen und es würde eine urheberrechtliche Verletzung nach §§16, 17, 19a UrhG vorliegen. Der Betroffene hätte ebenso mit der AdSimple GmbH durch die Nutzung des Generators einen Vertrag geschlossen und durch das Entfernen der Quellenangabe gegen diesen verstoßen. Ebenfalls läge auch ein Wettbewerbsverstoß gem. §3 UWG vor.

Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer fordern:

  • sofortige Einfügung der Quellenbezeichnung inkl. Verlinkung oder sofortige Entfernung der Datenschutzerklärung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über das Ausmaß der Nutzung der Datenschutzerklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Anwaltskosten
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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