Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Goldankauf Marin GmbH durch Rechtsanwalt Jüngst

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (97 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Goldankauf Marin GmbH durch Rechtsanwalt Jüngst

Rechtsanwalt Jüngst vertritt die Interessen der Goldankauf Marin GmbH. Kürzlich verschickte er ein Schreiben, in dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

Der von der Abmahnung Betroffene habe gegen das Irreführungsverbot des §5 UWG verstoßen, indem er drei Werbeauslobungen verwendet habe, durch die er unzulässigerweise Alleinstellungsbehauptungen aufstelle. Ebenfalls seien durch eine Aussage Unwahrheiten in der Werbung im Hinblick auf das Unternehmen und seine Kunden verwendet worden. Des Weiteren würden die Umsatsteuer ID sowie der Link zur OS-Plattform fehlen.

Aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht fordert Rechtsanwalt Jüngst den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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