Abmahnung: RA Masberg mahnt für Tommy Hilfiger Europe B.V. markenrechtlich ab|Marke TOMMY HILFIGER

08.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (46 mal gelesen)
Die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen mahnt im Auftrage der Tommy Hilfiger Europe B.V. markenrechtlich ab.

Die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen aus Düsseldorf mahnt im Auftrage der Tommy Hilfiger Europe B.V. aus den Niederlanden, einen eBay Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke „TOMMY HILFIGER“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem abgemahnten eBay Händler wird vorgeworfen Bekleidungsstücke mit dem Kennzeichen „TOMMY HILFIGER“ auf eBay zum Kauf angeboten zu haben. Durch einen Testkauf sei festgestellt worden, dass es sich bei dem angebotenen Poloshirt um eine Fälschung gehandelt hätte. Dies könne daran festgemacht werden, dass die Angaben auf dem Zeitetikett den Angaben auf dem Hang Tag widersprochen hätten.
Die Marke TOMMY HILFIGER sei als Wortmarke in den Klassen 3, 18 und 25 für Bekleidungsstücke eingetragen. Gleiches gelte für die Marken „TOMMY“ und „HILFIGER“ sowie für das bekannte Hilfiger Logo (Bildmarke). Durch das Anbieten gefälschter Ware auf eBay, habe der Abgemahnte die Markenrechte der Tommy Hilfiger Licensing B.V. verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte eBay Händler wird aufgefordert, die rechtswidrige Nutzung der Marken „TOMMY HILFIGER“, „TOMMY“ und „HILFIGER“ sofort zu unterlassen. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, die für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von mindesten 5.100,00 Euro vorsieht. Auch wird Auskunft über Art und Umfang, sowie Vertriebswege und Lieferanten gefordert. Der Abgemahnte soll noch vorhandene Ware herausgeben und Schadensersatz für den durch seine Verletzungshandlungen entstandenen Schaden leisten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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