Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Hager/Hülsen Rechtsanwälte im Auftrag von "maurice-underwear" wegen fehlender Angaben zum Widerrufsrecht

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (96 mal gelesen)
Abmahnungen der Hager/Hülsen Rechtsanwälte aus Miltenberg im Auftrag eines Unternehmers, der auf der Plattform eBay.de unter dem Namen "maurice-underwear" auftritt, wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Hager/Hülsen Rechtsanwälte aus Miltenberg vertreten die Interessen  eines Unternehmers, welcher Produkte im Bereich Textilien unter dem Namen "maurice-underwear" auf der Verkaufsplattform "eBay.de" vertreibt.  Sie verschicken für diesen derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, welche sich an unternehmerische Händler richten, die ebenfalls Textilien im Internet zum Verkauf anbieten. Den Betroffenen wird der Vorwurf gemacht, dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben nicht zu erfüllen. Insbesondere werden in der konkreten Abmahnung die Angaben zum Widerrufsrecht und das Ermangeln eines Hinweises auf die OS-Plattform gerügt.

Nach Ansicht der Hager/Hülsen Rechtsanwälte fehlen die Angaben zum Verbraucherwiderrufsrecht, also eine Widerrufsbelehrung und eines Muster-Formulares zum Widerruf in dem betreffenden Verkaufsangebot. Zudem mangelt es an einem Hinweis auf die OS-Plattform und der Zugänglichmachung eines entsprechenden OS-Links im Rahmen des Verkaufsangebots. Dies stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und würde Ansprüche ihres Mandanten begründen. Die Hager Hülsen Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.

Sollten Sie ebenfalls von einer Abmahnung der Hager/Hülsen Rechtsanwälte betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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