Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des RA Sandhage im Auftrag der Bremsenkönig UG wegen fehlender OS-Verlinkung

02.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (100 mal gelesen)
Wieder mahnt Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin ab, diesmal für die Bremsenkönig UG wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch fehlender Verlinkung zur OS-Plattform und fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage verschickt im Auftrag der Bremsenkönig UG Schreiben an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform "eBay.de" vertreiben. Betroffene betreiben auf der Verkaufsplattform eBay einen unternehmerischen Handel über ähnliche Produkte wie die Bremsenkönig UG. Nach Ansicht von RA Sandhage halten sie dabei die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere das Fehlen einer Verlinkung zur OS-Plattform und hierdurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.

Durch das Schreiben wird die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der von RA Sandhage gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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