Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen des Stoffmusters "Burberry-Check"
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Burberry Ltd. aus Großbritannien durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem umfangreich geschützten Markenzeichen der Firma, dem sog. "Burberry-Check", einem Stoffmuster bestehend aus Karo-Linien. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen Produkte mit eben diesem „Burberry-Check”-Muster verkauft zu haben obwohl es sich bei den angebotenen Produkten nicht um Originalware von Burberry handele. Das entsprechende Karomuster sei auf diversen Kleidungsstücken angebracht gewesen. Die Markenrechtsverletzung ergebe sich dabei aus Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV. Dass die abgedruckten Muster farbliche Abweichungen enthalten sollen, sei unerheblich.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und Herausgabe der Waren gefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der CBH Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Autor dieses Rechtstipps

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Rechtsanwalt Carsten Herrle
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