Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Marx Siebert im Auftrag von der Schülerhilfe GmbH & Co. KG wegen der Wort-Bild-Marke "Schülerhilfe"

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (136 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Marx Siebert im Auftrag von der Schülerhilfe GmbH & Co. KG wegen der Wort-Bild-Marke "Schülerhilfe"

Die Rechtsanwälte Marx Siebert vertreten die Interessen von Schülerhilfe GmbH & Co. KG bzw. der ZGS Bildungs-GmbH, die Inhaberin einer Vielzahl von Marken mit dem Bestandteil "Schülerhilfe" ist. Diese Marken sind u.a. als Wort-Bild-Marke eingetragen.

Aktuell verschickten die Marx Siebert Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden soll. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, Instagram Fotos und Beiträge seines Nachhilfe-Institus u.a. mit dem Hashtag "#Schülerhilfe" versehen zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle nach Ansicht der Marx Siebert Rechtsanwälte einen Verstoß gegen die Markenrechte der Schülerhilfe GmbH & Co. KG dar. Ein Auszug aus dem DPMA-Register soll dies belegen.

Die Marx Siebert Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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