Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Intersport Corp. wegen fehlendem OS-Link

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (165 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Intersport Corp. wegen fehlendem OS-Link

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der Intersport Corp. DBA Wham-O, welche unter anderem im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug weltweit und insbesondere auch in Deutschland tätig ist. Sie verschickten nun ein Abmahnschreiben an einen eBay-Händler, welcher mit der Intersport Corp. im Wettbewerb steht.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen keinen anklickbaren OS-Link bei seinem eBay-Angebot zu haben. Die FAREDS Rechtsanwälte verweisen hierbei auf die Vorgaben der ODR-Verordnung und erklären, dass die Verhaltensweise des Abgemahnten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt und zudem Ansprüche ihres Mandanten begründen würden.

Die FAREDS Rechtsanwälte fordern von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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