Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen der Nutzung der Marke "Porsche" und des Porsche-Wappens
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (76 mal gelesen)
Schreiben der Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart im Auftrag der Porsche AG wegen unberechtigter Nutzung der Marke "Porsche" und des Porsche-Wappens
Die Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Porsche AG durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützen Marke "Porsche" und dem Markenzeichen "Porsche-Wappen". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen diese beiden an Auto-Ersatzteile angebracht und im Internet zum Verkauf Angeboten zu haben, obwohl er hierzu die erforderliche Genehmigung durch die Porsche AG nicht hatte. Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei Unit4 IP ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Die Kanzlei Unit4 IP fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Porsche AG durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützen Marke "Porsche" und dem Markenzeichen "Porsche-Wappen". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen diese beiden an Auto-Ersatzteile angebracht und im Internet zum Verkauf Angeboten zu haben, obwohl er hierzu die erforderliche Genehmigung durch die Porsche AG nicht hatte. Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei Unit4 IP ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Die Kanzlei Unit4 IP fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.