Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Feistel Becker Weise im Auftrag von Herrn Jörg Lück wegen der Wortmarke "Malle"

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (142 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Feistel Becker Weise im Auftrag von Herrn Jörg Lück wegen der Wortmarke "Malle"

Die Kanzlei Feistel Becker Weise aus Düsseldorf vertreten die Interessen von Herrn Jörg Lück, der Inhaber der Rechte an der geschützten Wortmarke "Malle" (002631166) ist. Er ist ausschließlicher Inhaber der Wortmarke für die Nizzaklassen:

- 09 Tonträger
- 35 Werbung
- 38 Ausstrahlung von TV und Rundfunksendungen
- 41 Unterhaltung, Party, Organisation, etc.

Aktuell verschickte die Kanzlei Feistel Becker Weise eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden soll. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen eine Veranstaltung unter der Bezeichnung "Malle-Party" durchgeführt zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle nach Ansicht der Kanzlei Feistel Becker Weise eine Markenrechtsverletzung dar.

Die Kanzlei Feistel Becker Weise fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Außerdem wird Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Anwaltskosten und die Zahlung von Schadensersatz geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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