Abmahnung: Dreger IP LEGAL mahnt für Amazon Marketplace Händler ab | Anhängen an Angebot

30.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (59 mal gelesen)
Die Kanzlei Dreger IP LEGAL aus Düsseldorf mahnt im Auftrage eines Marketplace Händlers andere Marketplace Händler ab, da diese sich an ein bereits bestehendes Angebot angehängt hätten.

Die Kanzlei Dreger IP LEGAL aus Düsseldorf mahnt im Auftrage eines Marketplace Händlers andere Marketplace Händler ab, da diese sich an ein bereits bestehendes Angebot angehängt hätten.

Inhalt der Anmahnung:

Konkret geht es in der Abmahnung um den Marketplace des Online-Riesen Amazon. Jeder Händler der auf dem Amazon Marketplace ein Angebot erstmals einstellt, erhält für dieses Angebot eine ASIN (Amazon Standard Identification Number). Diese ASIN ist eine zehnstellige alphanumerische Produktidentifikationsnummer.
Rechtsanwalt Dreger wirft dem Abgemahnten vor, er habe sich an ein bereits auf dem Marketplace bestehendes Angebot angehängt. Der Abmahner habe das streitgegenständliche Angebot als erster auf dem Marketplace eingestellt. Aus der ASIN sei ersichtlich, dass es sich um das gleiche Produkt handeln würde.
Ein Anhängen an ein Angebot eines Erst-Einstellers sei grundsätzlich nicht unzulässig. Allerdings habe der Abgemahnte durch das Anhängen an die bereits bestehende ASIN eine wettbewerbsrechtlichen Verstoß begangen. Dieser Verstoß sei in einer Täuschung über die betriebliche Herkunft des Produkts zu sehen.

Zudem habe der Abgemahnte eine Widerrufsbelehrung verwendet, welche auf der Artikelseite unter dem Punkt "rechtliche Hinweise" zu finden sei. Diese Widerrufsbelehrung habe persönliche Angaben des Abmahners (also des Erst-Einstellers) enthalten. Ebenso würde die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung veraltete Vorschriften enthalten. Auch in diesem Verhalten sei ein Wettbewerbsverstoß zu sehen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte Marketplace Händler wird von der Kanzlei Dreger IP LEGAL aufgefordert eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hierbei werden Kosten in Höhe von ca. 864 Euro (nach einem Gegenstandswert von 10.000 Euro) geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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