Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei GTK Kröger+Höke im Auftrag der EW-Haustechnik GmbH wegen der Unionsmarke "Tecuro"

02.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (87 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei GTK Kröger+Höke aus Hiddenhausen im Auftrag der EW-Haustechnik GmbH aus Preußisch Oldendorf wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke "Tecuro"

Die Kanzlei GTK Kröger+Höke aus Hiddenhausen verschickt aktuell markenrechtliche Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der EW-Haustechnik GmbH durchgesetzt werden sollen.  Diese ist Inhaberin der Unionsmarke "Tecuro". Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe in einem Verkaufsangebot auf der Plattform "amazon.de" Waren mit der Produktbezeichnung "Tecuro" angeboten, bezeichnet und vertrieben, ohne Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Hierdurch entsteht beim Käufer ein falscher Eindruck, das angebotene Produkt sei auf die EW-Haustechnik GmbH zurückzuführen.

Kanzlei GTK Kröger+Höke fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke bereits beigefügt. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und der Ersatz der bisher entstandenen Abmahnkosten gefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Kanzlei GTK Kröger+Höke betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

die Markenrechtsverletzung eingestehen
sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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