Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. wegen der Marke "1. FC Union Berlin"

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (86 mal gelesen)
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. wegen der Verletzung von Rechten an der Marke "1. FC Union Berlin"

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten des 1. FC Union Berlin e.V. durchgesetzt werden sollen. Dieser ist Inhaber der Rechte an der Wortmarke "1. FC Union Berlin e.V." und der Wort-Bildmarke "Emblem" für den 1. FC Union Berlin. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen Aufkleber zum Verkauf angeboten zu haben, welche mit den geschützten Markenzeichen des 1. FC Union Berlin e.V. bedruckt gewesen seien. Zur Nutzung dieses markenrechtlich geschützten Kennzeichens sei der Verkäufer jedoch nicht berechtigt gewesen.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird er zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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