Abmahnung der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH wegen Verstößen gegen das Urheberrecht

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (150 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH wegen Verstößen gegen das Urheberrecht

Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer verschickten kürzlich Abmahnungen für die AdSimple GmbH. Diese bietet im Internet einen sog. "Generator" für Datenschutzerklärungen, Impressum u.Ä. an. Der Abmahnung zufolge sei der Geschäftsführer der AdSimple GmbH, Herrn Andreas Ostheimer, Urheber der Datenschutzerklärung.

Durch die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen der AdSimple GmbH, wie z. B. die Nennung der Quelle, werde angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen.

Aufgrund dieser Verstöße fordert die AdSimple GmbH:

  • sofortige Einfügung der Quellenbezeichnung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über das Ausmaß der Textnutzung gemäß §101 UrhG
  • Schadensersatz nach §97 UrhG sowie Schadensersatz wegen Vertragsverletzung
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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