Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens im Auftrag der HSV Fußball AG wegen unerlaubter Nutzung der Wortmarke "HSV"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (84 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens im Auftrag der HSV Fußball AG wegen unerlaubter Nutzung der Wortmarke "HSV"

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der HSV Fußball AG durchgesetzt werden sollen. Der HSV ist ein 1887 gegründeter Hamburger Fußballverein, der aktuell in der 2. Bundesliga spielt. Die HSV Fußball AG ist Inhaberin der Rechte an der Wortmarke "HSV", die unter der Registernummer 30613597 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist.

Der von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen auf der Plattform "www.kasuwa.de" eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Dort soll die Wortmarke "HSV" unerlaubt in der Artikelüberschrift einer Händlerin vorgekommen sein. Gemäß § 14 MarkenG darf die Wortmarke "HSV" nur im Geschäftsverkehr verwendet werden, wenn die HSV Fußball AG zugestimmt hat. Es soll also zu einer unautorisierten Nutzung der Wortmarke "HSV" gekommen sein und nach Ansicht der Anwälte eine Markenrechtsverletzung vorliegen.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erteilung von Auskunft zu Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe und der damit erzielte Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltskosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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