Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der Dachs Deutschland wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (96 mal gelesen)
Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg für die Dachs Deutschland wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch eine fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt im Auftrag der Dachs Deutschland, welche unter rakuten.de auch Textilprodukte wie beispielsweise Socken und T-Shirts vertreibt, Abmahnschreiben an Großhändler, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online vertreiben und somit mit Dachs Deutschland im Wettbewerb stehen. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass eine Widerrufsbelehrung benutzt wird, welche nicht die aktuellen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthält. Hierin wird ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 3a UWG erblickt.

Durch das Schreiben wird die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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