Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films "The Gentlemen" für die LEONINE Licensing AG ab

01.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (51 mal gelesen)
Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films "The Gentlemen" für die LEONINE Licensing AG ab

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt die Interessen der LEONINE Licensing AG. Nun verschickte sie ein Schreiben in deren Auftrag, indem das Filesharing des Films "The Gentlemen" abgemahnt wird.

"The Gentlemen" ist eine Action-Filmkomödie von Guy Ritchie aus dem Jahr 2019.

Inhaltlich handelt der Film vom dem Exilamerikaner in London Mickey Pearson, welcher ein halbwegs ehrbarer Bürger werden möchte. Dazu will er einen möglichst lukrativen Deal für sein gut gehendes Marihuana-Imperium machen. Es gibt eine Menge Interessenten, die ohne viel zu zahlen, seinen Laden übernehmen wollen, unter anderem die chinesische Mafia. Alle Parteien sind auf ihre Weise skrupellos und haben keine Bedenken wegen Kollateralschäden.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film auf Online-Tauschbörsen geteilt zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls wird ein Lizenzschaden geltend gemacht und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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