Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen "The Silence"

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (158 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen des Filmtitels "The Silence"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Constantin Film Verleih GmbH ist sie schon häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für den Film "The Silence".  In dem Horror-Streifen mutieren Fledermäuse durch die Infektion mit einem Urzeitparasiten zu gefährlichen Monstern, die auch bald Menschen anfallen. Dabei werden sie schon durch das kleinste Geräusch angelockt, sodass in kürzester Zeit die Welt in Stille verfällt. In dieser stillen Umgebung kämpft die gehörlose Ally (Kiernan Shipka) mit ihrer Familie ums Überleben.

Der Film soll auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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