Filesharing-Abmahnung Nimrod RAe | Spiel "Euro Truck Simulator 2"

03.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (138 mal gelesen)
Die Nimrod Rechtsanwälte verschicken eine Abmahnung für das Spiel "Euro Truck Simulator 2" mit dem Vorwurf des Filesharings.

Es wird darüber berichtet, dass die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings verschickt haben sollen.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er das Spiel „Euro Truck Simulator 2“ illegal im Internet zugänglich gemacht haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Nimrod Rechtsanwälte mit dem Vorwurf des Filesharings berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/09/30/abmahnung-der-nimrod-rechtsanwaelte-pc-spiel-port-royale-4/

https://ra-herrle.de/2021/09/27/filesharing-abmahnung-rae-nimrod-fuer-kalypso-media-group-gmbh-tropico-6/

https://ra-herrle.de/2020/01/31/nimrod-rechtsanwaelte-astragon-sales-services-gmbh-2/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Vorwurfes des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden Abmahnkosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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