Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Angel Has Fallen"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (69 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Angel Has Fallen"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Filmes "Angel Has Fallen" abgemahnt wird.

"Angel Has Fallen" ist ein US-amerikanischer Actionthriller. Er ist der dritte Teil der „Has Fallen“-Reihe nach Olympus Has Fallen (2013) und London Has Fallen (2016) und die inhaltliche Fortsetzung dieser Filme. Er handelt von dem Secret-Service-Agent Mike Banning, der seine ganze Karriere damit verbracht hat, US-Präsidenten zu beschützen. Zwei Mal musste er dabei bis an seine Grenzen gehen, um den Tag zu retten. Doch nun gerät er selbst ins Visier und seine Angreifer haben noch viel mehr vor: Sie wollen gleich halb Washington dabei in Schutt und Asche legen. Eine wichtige Rolle in ihrem Plan spielt die Air Force One, das Flugzeug des Präsidenten mit dem Codename Angel.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Mustererklärung liegt der Abmahnung bei, die Zahlung eines aus Anwaltskosten und Schadensersatz zusammengesetzten Vergleichsbetrages, sowie die umgehende und dauerhafte Löschung der angebotenen Datei von der Festplatte.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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