Abmahnungen der Kehl Rechtsanwälte im Auftrag der Firma "Druckecke" wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (89 mal gelesen)
Abmahnung der Kehl Rechtsanwälte aus Halle im Auftrag der Firma Druckecke wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Kehl Rechtsanwälte aus Halle vertreten die Interessen der Firma Druckecke. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche online auf der Plattform eBay Waren zum Verkauf anbieten. Nach Ansicht der Kehl Rechtsanwälte halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt werden insbesondere,
  • ein fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • die fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • ein fehlender Hinweis auf Vertragssprachen
  • Irreführende Angaben zur Vertretungsberechtigung
  • ein fehlender Hinweis auf technische Schritte zum Vertragsschluss
  • ein fehlender Hinweis auf Vertragstextspeicherung
  • ein fehlender Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten
  • eine irreführende Klausel zur Unverbindlichkeit der Angebote
Dies stelle Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar, welche Ansprüche der Firma Druckecke begründen würden.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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