Abmahnung: Grünecker RAe mahnen für GANT AB Markenrechtsverletzungen ab|Marke GANT

17.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (55 mal gelesen)
Die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte, mahnt für die GANT AB aus Schweden (Stockholm) einen eBay/Amazon-Händler wegen Markenrechtsverletzungen ab.

Die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München, mahnt für die GANT AB aus Schweden (Stockholm) einen eBay/Amazon-Händler wegen Markenrechtsverletzungen ab.

Über die GANT AB:

Das Unternehmen GANT wurde 1949 in New Haven/USA von dem ukrainischen Einwanderer Bernhard Gantmacher als Familienunternehmen gegründet. Heute ist GANT ein internationales Unternehmen, welches Kollektionen für Männer, Frauen und Kinder entwickelt. Die GANT AB betreibt in Deutschland eine Website mit Online-Shop.

Inhalt der Abmahnung:

Die Grünecker Rechtsanwälte werfen einem eBay/Amazon-Händler im Namen der GANT AB vor, auf eBay und Amazon eine Vielzahl von Bekleidungsstücken angeboten zu haben, die sowohl auf der Verpackung als auch auf der Ware selbst den GANT Schriftzug und das GANT-Wappen aufwiesen. Das auf der Ware abgebildete GANT-Wappen, sei dem der Originalmarke GANT identisch nachempfunden. Zur Verwendung der Marke GANT, sowie des GANT-Wappens, habe der abgemahnte eBay-/Amazon Händler keine Berechtigung. Die GANT AB aus Stockholm sei ausschließliche Inhaberin der Markenrechte. Die GANT AB sei Inhaberin zahlreiche Markenrechte u.a. an dem Zeichen "GANT" (Unionsmarkenregistrierung Nr. 161 372 , Klasse 25) und dem GANT-Wappen (Unionsmarkenregistrierung Nr. 04 669 149, Klasse 25).
Auf Grund eines Testkaufs bei dem eBay Händler/Amazon-Händler habe die GANT AB herausgefunden, dass es sich bei der angebotenen Ware eindeutig um Fälschungen gehandelt habe. Durch das Verwenden der Marken und Markenzeichen habe der Abgemahnte eindeutig eine Markenrechtsverletzung zum Nachteil der GANT AB begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Zudem soll er Verkaufs- und Einkaufsbelege einreichen, sowie Auskunft über Hersteller, Lieferanten, Mengen und Preise erteilen. Weiter soll der abgemahnte Online-Händler die entstandenen Kosten nach einem Streitwert von 500.000,00 Euro ersetzen. Diese belaufen sich auf 5.328,50 Euro sowie 168,48 Euro für einen Testkauf. Insgesamt wird somit die Zahlung von 5.496,98 Euro gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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