Abmahnung der Becker Haumann Gursky RAe im Auftrag des VfL Bochum wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (228 mal gelesen)
Abmahnung der Becker Haumann Gursky RAe im Auftrag des VfL Bochum wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Die Becker Haumann Gruksy Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise Tickets zum Fußballspiel von VfL Bochum gegen FC Bayern München auf der Internetplattform "eBay Kleinanzeigen" verkauft haben sollen.

Beim Kauf von Fußballspieltickets des VfL Bochum akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und sie öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen, wie beispielsweise eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook oder viagogo zum Kauf anzubieten. Der Verkauf ist einzig auf der offiziellen Zweitmarkt-Plattform des VfL Bochum erlaubt.

Dem durch die Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe Tickets zum Fußballspiel des VfL Bochum gegen den FC Bayern München auf ebay Kleinanzeigen verkauft. Damit verstößt er laut den Becker Haumann Grusky Rechtsanwälten gegen die Ziffer 9 der ATGB des VfL Bochum. Zudem soll der Abgemahnte auch das Vereinslogo des VfL Bochum unerlaubt verwendet haben und die ATGB des Vereins nicht abgebildet haben. Nach Ansicht der Rechtsanwälte habe der Abgemahnte gegen die ATGB des Vereins und gegen wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Vorschriften verstoßen.

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte fordern daher in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe eines Pauschalbetrages verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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