Abmahnung Kanzlei BluePort Legal | SG Dynamo Dresden

10.02.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (44 mal gelesen)
Die Kanzlei BluePort Legal verschickt für die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH eine markenrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg erneut im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Dem/Der Abgemahnten wird eine Verletzung an der eingetragenen Wort- Bildmarke, die unter der Registernummer 302011050784 eingetragen ist, vorgeworfen.

Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.

In der Vergangenheit wurde auf der folgenden Internetseite schon über eine Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH berichtet:

https://ra-herrle.de/2019/02/26/von-appen-jens-legal-dynamo-dresden/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Auskunft über den Hersteller der Produkte, die Anzahl der Verkäufe sowie die Auskunft über den erzielten Gewinn gefordert. Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

 

 


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