Abmahnung der Kanzlei CJCH Solicitors für Dassault Systèmes SolidWorks Corp.

02.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (366 mal gelesen)
Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff verschickt zurzeit Abmahnungen im Auftrag der Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen der unlizensierten Nutzung urheberrechtlich geschützter Computerprogramme, insb. "Solidworks" (3D-CAD-Programm).

Es wurde bekannt, dass die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff die Interessen der Dassault Systèmes SolidWorks Corp. wegen der unlizensierten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Computersoftware vertritt und in ihrem Namen Abmahnungen verschickt. Den von ihr verschickten Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene das 3D-CAD-Programm Solidworks ohne das Vorliegen der erforderlichen Lizenz gebraucht. Hierin wird ein Verstoß gegen §§ 97 ff. UrhG gesehen.

Die Kanzlei CJCH Solicitors fordert zunächst Auskunft nach § 101a UrhG ein, um anschließende Schadensersatzforderungen für die unrechtmäßige Nutzung der lizensierten Programme vorzubereiten. Für den Fall, dass eine Auskunft nicht fristgerecht erteilt wird, kündigt die Kanzlei die unangekündigte Besichtigung im Rahmen einer einstweiligen Anordnungen durch das Gericht an.

Empfehlung:

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

die Urheberrechtsverletzung eingestehen
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431/3053719),

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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