Abmahnung Schmidt Spiele GmbH | Mensch ärgere Dich nicht

26.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (45 mal gelesen)
Die RAe Fortmann Tegethoff verschicken für die Schmidt Spiele GmbH eine markenrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff aus München im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH aus Berlin eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben sollen.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ verletzt haben soll, indem sie auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen einen Artikel angeboten habe. Hierbei soll sie die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ verwendet haben. Die Marke ist als Unionsmarke unter der Registernummer 002734267 und in Deutschland unter DE 23721 eingetragen und folglich rechtlich geschützt.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/09/06/abmahnung-kanzlei-fortmann-tegethoff-mahnt-fuer-schmidt-spiele-gmbh-ab-kniffel/

https://ra-herrle.de/2021/04/15/markenrechtliche-abmahnung-der-kanzlei-fortmann-tegethoff-fuer-schmidt-spiele-gmbh/

https://ra-herrle.de/2021/03/08/abmahnung-kanzlei-fortmann-tegethoff-mahnt-fuer-schmidt-spiele-gmbh-ab-mensch-aergere-dich-nicht/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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