Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (302 mal gelesen)
Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen

Die KSP Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten hier die Interessen der Deutschen Presse-Agentur GmbH. Die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH ist die größte Nachrichtenagentur der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Hamburg. Aktuell verschickten die KSP Rechtsanwälte eine Abmahnung für die dpa, durch welche die unberechtigte Nutzung eines Textes vorgeworfen wird. Der von der Abmahnung Betroffene soll den Text im Internet verwendet haben, ohne dass eine Berechtigung durch die Deutsche Presse-Agentur vorlag. Daher liegt hier nach Ansicht der Rechtsanwälte eine Verletzung gegen die urheberrechtlichen Vorschriften gemäß § 97 Abs. 2 UrhG vor.

Die KSP Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung sowohl Schadensersatz in Form einer Lizenzanalogie, als auch die Erstattung der entstandenen Dokumentationskosten. Dazu wird noch die Zahlung von Zinsen verlangt. Zudem wird auch noch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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