Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Wüstenberg im Auftrag der CTI Europe GmbH wegen Unterlassens eines Gefahrenhinweises

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (224 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Wüstenberg aus Offenbach am Main im Auftrag der CTI Europe GmbH wegen eines fehlenden Gefahrenhinweises

Die Kanzlei Wüstenberg aus Offenbach am Main vertritt die Interessen der CTI Europe GmbH. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher online auftritt und daher mit der CTI Europe GmbH im Wettbewerb stehe.

Der Abgemahnte produziert insbesondere Luftballons und Folienballons sowie Heliumgasflaschen zum Auffüllen der Ballons. Diese Produkte vertreibt er in Deutschland und weiten Teilen Europas. Allerdings fehlt es den Verkaufsangeboten des von der Abmahnung Betroffenen in seinem Onlineshop an einem Hinweis, dass es sich bei den Produkten um solche handelt, die einer Gefahrenkategorie unterfallen. Insoweit müsste im Text ein Hinweis, wie beispielsweise "Gase unter Druck" oder "verdichtetes Gas" erfolgen. Das Unterlassen dieses Hinweises stellt nach Ansicht der Kanzlei Wüstenberg einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen dar.

Durch das Schreiben wird die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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