Abmahnung: NOTOS Rechtsanwälte für SAMSUNG Electronics GmbH | Marke "SAMSUNG"

20.06.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (99 mal gelesen)
Die NOTOS Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mahnen eine Online-Händler im Namen der Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach markenrechtlich ab.

Die NOTOS Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mahnen eine Online-Händler im Namen der Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach markenrechtlich ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem abgemahnten Online-Händler wird von der abmahnenden Kanzlei vorgeworfen Akkus mit der Bezeichnung "SAMSUNG" gekennzeichnet und dann zum Kauf angeboten zu haben. Bei den Akkus soll es sich nach Einschätzung der abmahnenden Kanzlei aber nicht um originale Akkus aus der Produktion der Samsung Electronics GmbH gehandelt haben. Der Abgemahnte habe seitens der Samsung Electronics GmbH nie die Erlaubnis zur Nutzung der Marke erhalten. 

Die NOTOS Rechtsanwälte leiten aus diesem Sachverhalt einen Verstoß gegen die Markenrechte von Samsung ab. Die Verwendung der Wortmarke "SAMSUNG" auf den Akkus des Abgemahnten, verstoße gegen §§ 14 II Nr. 1, II Nr. 4, 125b Nr. 2 MarkenG bzw. Art. 9 I und II lit. a und c UMV (Unionsmarkenverordnung).

Forderungen aus der Abmahnung:

Laut NOTOS Rechtsanwälten sei die Abgemahnte nicht berechtigt, die Wortmarke "SAMSUNG" zu verwenden. Diese sei als Unionswortmarke Nr. 012 082 772 und Unionsmarke (Wort/Bild) Nr. 012 082 641 geschützt. Die Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach sei berechtigt Markenrechte der Samsung Electronics Co., Ltd. gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
Der Abgemahnte wird aufgefordert das vorgeworfene Verhalten zu unterlassen. Zudem müsse der Abgemahnte Auskunft und Rechnungslegung gewähren. Auch müsse ein Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Ware erfolgen. Der Abgemahnte müsse zudem der Vernichtung der beanstandeten Ware zustimmen.

Weiterhin wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, welche für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht. Zudem sollen die Anwaltskosten von dem Abgemahnten übernommen werden. Es wird ein Streitwert von 250.000,00 Euro angegeben. Die Anwaltskosten belaufen sich damit auf 3.420,72 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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