Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. wegen Rauchverbot

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (228 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. wegen Rauchverbot

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen vertritt die Interessen des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. aus Berlin und verschickte in ihrem Namen kürzlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Der Abgemahnte ist ein Betreiber einer Spielhalle. Gerügt wird insbesondere, dass der von der Abmahnung Betroffene gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen habe, weil in seiner Spielhalle geraucht wurde. Dies soll dem Bundesverband Automatenunternehmer bei verdeckter Kontrolle aufgefallen sein. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Schenk liegt hier ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor.

Die Kanzlei Dr. Schenk fordert den Spielhallenbetreiber zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem sollen die Detektivkosten erstattet werden.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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