Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Hoesmann wegen Verstoßes gegen Informationspflichten

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (95 mal gelesen)
Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Hoesmann aus Berlin wegen Verstoßes gegen Informationspflichten

Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay Waren vertreibt. Sie verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommt. Insbesondere fehlt es den eingestellten Verkaufsangeboten an
  • Informationen über technische Schritte
  • Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  • einem vollständigen Impressum
  • ein Hinweis auf Plattform zur EU-Streitbeilegung
  • ein Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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