Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke "FAINA"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (120 mal gelesen)
Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke "FAINA"

Die CBH Rechtsanwälte vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH. Diese ist Inhaberin der Marken "MO", "my MO", "USHA", "HOMEBASE", "Icebound", "Isha", "Izia" und "FAINA". Die CBH Rechtsanwälte verschickten nun Schreiben, mit dem eine Verletzung der Markenrechte der FAST Fashion Brands GmbH abgemahnt wird. Konkret geht es in der Abmahnung um die Marke "FAINA".

Dem von den Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein ähnliches Zeichen als Modellbezeichnung verwendet zu haben. Dies würde eine Verwechslungsgefahr gem. §14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG darstellen.

Die CBH Rechtsanwälte fordern für die FAST Fashion Brands GmbH von den Abgemahnten:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über die Benutzungshandlung
  • Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1421)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle