Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für Warner Bros. | Blue Beetle

06.02.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (99 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Blue Beetle“. Die Abmahnungen werden im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen.

Über den Film "Blue Beetle":

Der Film "Blue Beetle" handelt von Jaime Reyes, welcher sich durch Aushilfsjobs über Wasser halten muss. Bei einem vermeintlichen Vorstellungsgespräch bei Kord Industries drückt ihm seine Bekannte Jenny Kord einen Burger-Karton in die Hand, in welchem sich ein blauer Skarabäus befindet. Dieser verbindet sich mit der Wirbelsäule von Jaime. Hierdurch kann der Skarabäus mit Jamie kommunizieren und ihn in eine blaue Rüstung hüllen. Jamie ist zwar von seinen neuen Superkräften begeistert, er erkennt jedoch schnell, dass auch andere hinter dem blauen Skarabäus her sind.

 
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Blue Beetle" vorgeworfen.

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 700,00 Euro geltend gemacht und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro gefordert. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich folglich auf 935,80 Euro.

 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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