Abmahnung: Vollmann, Hemmer, Lindfeld mahnt für Ferrotec GmbH Markenrechtsverletzung ab | Marke RSS

11.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (72 mal gelesen)
Die Patentanwälte Vollmann|Hemmer|Lindfeld mahnen für die Ferrotec GmbH Online-Shops wegen angeblich unbefugter Verwendung der Marke "RSS" ab.

Die Patentanwälte Vollmann, Hemmer, Lindfeld aus Lübeck mahnen für die Ferrotec GmbH aus Reinfeld den Betreiber eines Online-Shops wegen angeblich unbefugter Verwendung der Marke "RSS" ab.

Über die Ferrotec GmbH:

Die Ferrotec GmbH aus Reinfeld vetreibt unter anderem Hochsicherheitsplomben, Sicherheitsplomben, Indikativplomben und Material zur Ladungssicherung. In Verbindung mit den angebotenen Plomben werden auch Etiketten der Marke "RSS" vertrieben.

Inhalt der Abmahnung:

Unser Mandant betreibt einen Online-Shop, in welchem er unter anderem ebenfalls Plomben für Container zum Kauf anbietet. Laut Abmahnung der Vollmann, Hemmer, Lindfeld Rechtsanwälte, soll unser Mandant in seinem Online-Shop angeblich ein Produkt markenrechtswidrig beworben haben, indem er Plomben mit einem RSS Etikett angeboten habe. Die Ferrotec GmbH sei Inhaberin der Marke "RSS". Diese sei als EU-Marke 015845472 geschützt. Der Schutz der Marke umfasse die Nizza-Klassen 9 (reißfeste, witterungs- und lösungsmittelbeständige, kodierte, selbstklebende Etiketten, insbesondere zu Dokumentationszwecken) und 16 (bedruckte Etiketten und Aufkleber aus Papier, Kunststoff und Pappe, insbesondere zu Dokumentationszwecken).
Da unser Mandant keine Berechtigung zur Werbung mit der Marke "RSS" von der Ferrotec GmbH erhalten habe, habe er mit seinem Verhalten die Markenrechte der Ferrotec GmbH verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Vollmann, Hemmer, Lindfeld Rechtsanwälte aus Lübeck fordern unseren Mandanten auf, eine Stellungnahme zur vorgeworfenen Markenrechtsverletzung der Marke "RSS" abzugeben. Sollte diese Stellungnahme nicht zeitnah bei den Vollmann, Hemmer, Lindfeld Rechtsanwälten eingehen, wird mit der Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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