Abmahnung der Kanzlei Fleuchhaus & Gallo im Auftrag der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG wegen Wettbewerbsrechtsverletzungen

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (219 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fleuchhaus & Gallo im Auftrag der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG wegen Verletzungen von Patent-, Marken- und Designrecht

Die Kanzlei Fleuchhaus & Gallo vertritt die Interessen der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG aus Pforzheim-Büchenbronn. Die Firma verkauft online Halterungen für elektronische Geräte, die im Auto oder am Fahrrad angebracht werden. Dafür hat die Firma diverse Geschmacksmuster und Patente. Die Kanzlei Fleuchhaus & Gallo verschickte für die GmbH kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG im Wettbewerb steht.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe ein "billiges chinesisches Plagiat" einer Auto-Halterung zum Verkauf angeboten. Dieser Vorwurf entstand nach Testkäufen beim Konkurrenten. Angeblich wurden die Gemeinschaftsgeschmackmuster 001291462-0002, 0012626790002, 0012626790003 und die EU-Marke "4 Quick Fix" und das Patent EP 1 688 659 vertrieben.

Die Kanzlei Fleuchhaus & Gallo fordert daher im Namen der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler Auskunft und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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