Abmahnung der CSR Rechtsanwälte im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wegen "Teen Couples 9"

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (158 mal gelesen)
Abmahnung der CSR Rechtsanwälte im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wegen "Teen Couples 9"

Die CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe vertritt in einem aktuellen Abmahnschreiben die PMG Entertainment Ltd. aus Dublin. Diese sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk "Teen Couples 9". In dem Schreiben der CSR Rechtsanwälte wird dem Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung an diesem Film durch sog. "Filesharing" vorgeworfen.

Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die CSR Rechtsanwälte fordern hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwaltsgebühren).

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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