Abmahnung: Kanzlei KSP mahnt für ddp media GmbH ab | Lichtbild

08.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (72 mal gelesen)
Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für die ddp media GmbH ab.

Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für die ddp media GmbH aus Hamburg ein Unternehmen ab, welches angeblich urheberrechtswidrig Bilder auf der Unternehmenswebsite verwendet haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt ein Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen auf der Website des Unternehmens ab. Das Unternehmen soll laut Abmahnung auf der Unternehmenswebsite ein Lichtbild verwendet haben, an welchem es keine Nutzungsrechte besitzen würde. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Bild würden der ddp media GmbH zustehen. Da zwischen der ddp media GmbH und dem Unternehmen aber kein diesbezüglicher Vertrag bestehen würde, liege in der Nutzung des Lichtbildes eine Urheberrechtsverletzung.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Kanzlei KSP fordert im Namen der ddp media GmbH Schadensersatz. Ein solcher Anspruch würde sich aus § 97 II UrhG ergeben. Im Sinne der Lizenzanalogie könne dasjenige verlangt werden, was bei rechtmäßiger Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Da die Nutzung des Lichtbildes schon seit dem Jahre 2012 bestehe, würde eine dauerhafte Nutzungsabsicht des Abgemahnten vorliegen. Somit sei Schadensersatz in Höhe von 1.860,00 Euro zu leisten. Zudem würden Zinsen in Höhe von 1.267,37 Euro fällig. Weiter soll der Abgemahnte 235,80 Euro Anwaltsgebühren zahlen. Insgesamt wird somit ein Gesamtbetrag von 3.363,17 Euro fällig. Weiter wird angemerkt, dass bei einer schnellen und fristgerechten Zahlung des Betrags, auf weitere Unterlassungsansprüche verzichtet werde. Der Abgemahnte wird aufgefordert, das Lichtbild von der Website und allen Datenträgern zu entfernen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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