Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der AUGUST Image LLC wegen der unberechtigten Nutzung zweier Lichtbildwerke

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (166 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der AUGUST Image LLC wegen der unberechtigten Nutzung zweier Lichtbildwerke

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Hier vertritt sie die Interessen der AUGUST Image LLC aus New York. Nun verschickt die Kanzlei eine Abmahnung im Namen der AUGUST Image LLC, durch welche die unberechtigte Nutzung zweier Lichtbildwerke vorgeworfen wird. Der von der Abmahnung Betroffene soll die Bilder im Internet verwendet haben, ohne dass eine Berechtigung durch die AUGUST Image LLC vorlag. Lichtbildwerke sind aber gemäß § 2 UrhG durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Daher fordert die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch Auskunft. Wenn diese beiden Forderungen erfüllt sind, muss der Betroffene zudem auch noch Schadensersatz zahlen und die entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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