Abmahnung Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise | AUDI AG | Werbevideo

24.02.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (40 mal gelesen)
Die Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise verschickt für die AUDI AG eine Abmahnung wegen der Verwendung eines Werbevideos.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise aus Würzburg im Auftrag der AUDI AG aus Ingolstadt eine Abmahnung wegen Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverstöße verschickt haben sollen.

Inhalt der Abmahnung:

Das abgemahnte Unternehmen stellt insbesondere Firmenfahrzeuge bereit. Auf deren Website wurde für diese Dienstleistung geworben, wobei ein Werbevideo der AUDI AG genutzt wurde. Die AUDI AG ist die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Werbevideo.

Die Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise macht geltend, dass das Unternehmen eine Markenrechtsverletzung begangen habe, da das geschützte Zeichen der AUDI AG zur Bewerbung der angebotenen Dienstleistung verwendet wurde. Darüber hinaus sei die Bewerbung eigener Dienstleistungen mit Hilfe eines Werbevideos der AUDI AG als unlauter anzusehen und stelle folglich einen Wettbewerbsverstoß dar.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise im Auftrag der Audi AG berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/11/15/abmahnung-kessler-ip-legal-expertise-fuer-audi-ag-markenrechtsverletzungen/

https://ra-herrle.de/2021/08/20/abmahnung-kanzlei-kessler-ip-legal-expertise-audi-ag/

https://ra-herrle.de/2021/07/07/kessler-ip-mahnt-fuer-audi-ag-ab-markenrecht/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der gerügten Verstöße wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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