Abmahnung: Rieck & Partner für FOTOHAUS LLC |Urheberrecht

22.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (64 mal gelesen)
Die Kanzlei Rieck & Partner mahnt für die FOTOHAUS LLC aus Florida USA den Betreiber einer Website wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Die Kanzlei Rieck & Partner aus Hamburg mahnt für die FOTOHAUS LLC aus Florida USA den Betreiber einer Website wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Betreiber der Website habe laut Abmahnung ein Foto des Fotografen Daniel Foster auf seiner Website genutzt, ohne Inhaber der Verwertungsrechte an dem Foto zu sein. Die FOTOHAUS LLC sei Inhaberin der exklusiven Verwertungs- und Nutzungsrechte an den Werken von Daniel Foster. In der Abmahnung wird seitens der Kanzlei Rieck & Partner umfangreich ausgeführt, dass die Fotos des Fotografen Daniel Foster von hohem Wert seien. So sei Herr Foster etwa Mitglied der Royal Photographic Society. Zudem sei vor kurzem eines seiner Gemälde für 18.000 US-Dollar an Adobe Systems Inc. lizenziert worden. Da weder Herr Foster selbst, noch die FOTOHAUS LLC der Nutzung der Bilder durch den Abgemahnten zugestimmt habe, liege eine Urheberrechtsverletzung vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert umfangreiche Auskünfte über die Nutzung des streitgegenständlichen Fotos zu erteilen. Diese Auskünfte benötige die Kanzlei Rieck & Partner um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert das Foto umgehend von der Website zu entfernen und eine weitere Nutzung zu unterlassen. Weiter soll er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, welche für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe vorsieht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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