Abmahnung: Audi AG lässt durch Kessler | Kaiser Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung abmahnen |KFZ-Zubehörteile

29.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (149 mal gelesen)
Die Audi AG aus Ingolstadt verschickt derzeit erneut, vertreten von Kessler | Kaiser Rechtsanwälte aus Würzburg, Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen

Die Audi AG aus Ingolstadt verschickt derzeit erneut, vertreten von Kessler | Kaiser Rechtsanwälte aus Würzburg, Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen

Inhalt der Abmahnung:

Die Kessler | Kaiser Rechtsanwälte mahnen im Namen der Audi AG einen eBay-Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab. Der eBay-Händler soll auf eBay Autozubehörteile zum Kauf angeboten haben, welche mit dem Audi Markenzeichen und/oder den Bezeichnungen "A1", "A3", "A4", "A5", "A6", "A7", "A8" versehen waren.
Laut Abmahnung ist die Audi AG Inhaberin der Markenrechte an dem bekannten Zeichen der Marke Audi. Dieses Zeichen sei laut Abmahnung als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum unter der Registernummer 000018762 eingetragen. Daher genieße dieses Zeichen markenrechtlichen Schutz für Kraftfahrzeuge, KFZ-Teile, und Zubehör. Ebenfalls sei die Audi AG Inhaberin der Markenrecht an den Markenzeichen "A1", "A3", "A4", "A5", "A6", "A7", "A8".
Der abgemahnte eBay-Händler habe keine Originalteile der Audi AG zum Kauf angeboten. Somit habe er durch die Verwendung der geschützten Markenzeichen eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 I MarkenG, Art. 9 I UMV begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte von Kessler | Kaiser fordern für die Audi AG von dem Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erteilung einer Auskunft (u.a. Herkunft und Gewinn) - in der Regel zur Bezifferung eines Schadensersatzes. Darüber hinaus wird der Rückruf der verkauften Ware an gewerbliche Abnehmer und die Erstattung der Testkaufkosten und der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 2.538,10 Euro gefordert. 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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