Filesharing Abmahnung: NIMROD für Daedalic Entertainment GmbH |"The Lord of the Rings: Gollum"

14.11.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (103 mal gelesen)
Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin vertritt erneut die Interessen der Daedalic Entertainment GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf des Filesharings am Videospiel "The Lord of the Rings: Gollum" erhoben wird.

Über das Spiel "The Lord of the Rings: Gollum":

In dem Spiel "The Lord of the Rings: Gollum" versucht der Spieler, durch Gollums Fähigkeiten zum geräuschlosen Schleichen und Sehen in der Dunkelheit, Gegner im indirekten Kampf zu überwältigen oder zu umgehen. Das Spiel ist chronologisch vor den Romanen einzuordnen.

 
Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Spiel "The Lord of the Rings: Gollum" illegal hoch- und heruntergeladen zu haben. Dies verletze die Urheberrechte der Daedalic Entertainment GmbH.

 
Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund der vorgeworfenen vermeintlichen Rechtsverletzung, wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Weiterhin wird die Zahlung eines Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie (hier: 2.500,00 Euro) verlangt. Schließlich wird die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten (hier: 1.261,50 Euro) gefordert. Die NIMROD Rechtsanwälte bieten dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot an, bei welchem er einmalig 850,00 Euro zahlen muss. Jedoch muss auch in diesem Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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