Abmahnung Kanzlei Bird & Bird LLP | Marke "CrossFit"

20.02.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (72 mal gelesen)
Die Kanzlei Bird & Bird verschickt für die CrossFit, LLC eine markenrechtliche Abmahnung.

Die Kanzlei Bird & Bird LLP aus München hat im Auftrag der CrossFit, LLC aus Washington eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt.

Inhalt der Abmahnung:

CrossFit, LLC ist ein Unternehmen, das Produkte und Dienstleistungen rund um Personal Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness anbietet. Das Unternehmen ist die Inhaberin der Unionsmarke „CROSSFIT“, die unter der Registernummer 005 049 192 eingetragen ist, sowie der deutschen Marke DE 30 2017 032 826 „CROSSFIT“.

Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie auf ihrem Facebookprofil die Bezeichnung „CrossFit“ benutzen soll, um ihre Trainingsdienstleistungen zu bewerben. Auf der Website werde ebenfalls eine „CROSSFIT“ Area angeboten.

CrossFit, LLC habe der Abgemahnten keine Lizenz erteilt, sodass die Verwendung der Marke eine Markenrechtsverletzung darstellt.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der CrossFit, LLC berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/12/29/abmahnung-kanzlei-bird-bird-crossfit/

https://ra-herrle.de/2021/08/20/abmahnung-kanzlei-bird-bird-wegen-markenrechtsverletzung-crossfit-llc/

https://ra-herrle.de/2020/10/21/abmahnung-der-kanzlei-bird-bird-fuer-crossfit-wegen-verletzung-des-markenrechts-crossfit/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, die der Abmahnung beigefügt ist. Darüber hinaus wird die vollumfängliche Auskunft über den Umfang der Verletzungsverhandlungen begehrt. Schließlich werden ein Lizenzschadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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